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Kurzüberblick zur DSGVO

Die DSGVO ist da! Sind Sie bereit?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt EU-weit die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO oder kurz DSGVO). Das bedeutet, dass alle Unternehmen die neuen Regelungen ab dem 25. Mai 2018 bereits komplett umgesetzt haben müssen - es gibt keine Übergangsfrist.

Die DSGVO stellt viele bisherige Grundsätze des Datenschutzrechts auf den Kopf. Vor allem die immensen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro (zuvor: 300.000,- Euro) bereiten vielen Unternehmen Kopfschmerzen.

Für alle Website-Betreiber ist es unabdingbar, dass diese ihre Webseite(n) DSGVO-sicher machen.

Wichtiger Hinweis an unsere Kunden: bitte beachten Sie die Information Dringende Empfehlungen an unsere Worldsoft-Kunden am Ende dieser Seite.

Hier nun das Wichtigste zur DSGVO im Überblick - zur Anzeige der jeweiligen Informationen bitte einfach den jeweiligen Block aufklappen.

Worum geht es in der DSGVO?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten, und führt auch zu entsprechenden Anpassungen im deutschen Datenschutzrecht - genauer im BDSG (neu), dem neuen Bundesdatenschutzgesetz, welches ebenfalls ab dem 25.05.2018 angewendet wird. In der DSGVO finden sich auch Datenschutz-Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Geschäftsverkehr mit sogenannten sicheren und unsicheren Drittländern (Drittländer sind Länder außerhalb der EU- bzw. des EWR).

Im Datenschutzrecht geht es um personenbezogene Daten von Nutzern, wie z.B.:

  • Name, Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Religionszugehörigkeit
  • Steuernummer
  • Einkommen, Ausbildung
  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse
  • Kauf-, Surf- und Klick-Historie einzelner Nutzer

Immer dann, wenn personenbezogene Daten nicht vollständig anonym erhoben sondern einer bestimmten Person zugeordnet werden können, bewegen Sie sich im Bereich des Datenschutzrechts.

Daneben gelten auch weitere bestehende Gesetze mit Regelungen zum Datenschutz unverändert weiter:

  • Das Wettbewerbsrecht (UWG)
  • Das Telemediengesetz (TMG)

Auf dsgvo-gesetz.de finden Sie eine übersichtliche Online-Version der offiziellen PDF der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Alle Artikel sind mit den passenden Erwägungsgründen und dem BDSG (neu) 2017 verknüpft. Den Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es dort auf Deutsch sowie auf Englisch.

Neuregelungen der DSGVO

Die Neuregelungen der DSGVO umfassen primär folgende Themen:

  • Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentationspflichten und Datenschutzfolgenabschätzung
  • Neue Vorgaben für Einwilligungserklärungen online und offline
  • Erweitere Vorgaben für Datenschutzerklärungen auf Webseiten
  • Pflicht zur Datenportabilität
  • “Recht auf Vergessenwerden” von Nutzerdaten
  • Neuregelungen bei der Auftragsverarbeitung bzw. Auftragsdatenverarbeitung
  • Neuregelungen bei Mitarbeiterdaten
  • "privacy by design" und "privacy by default"
  • Personenbezogene Daten von Kindern
  • Prinzip des "One-Stop-Shop”
  • Stellung des Datenschutzbeauftragten (DSB)
  • Meldepflicht von "Datenpannen”
  • Neue Haftungsregeln und höhere Bußgelder

Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO

Verstöße gegen den Datenschutz können nun ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die bisher vorgesehenen Bußgelder bei Datenschutzverstößen waren für große Unternehmen meistens nicht der Rede Wert. Die DSGVO hat die bisher geltenden Regelungen jedoch deutlich verschärft - und dies gilt sowohl im Hinblick auf mögliche Geldbußen als auch im Hinblick auf Schadenersatz (einschließlich Schmerzensgeld).

Die DSGVO enthält nun Bestimmungen für Geldbußen (Artikel 83 der DSGVO) sowie Bestimmungen für das Recht auf Schadenersatz (Artikel 82 der DSGVO). Sie werden zusätzlich ergänzt durch Regelungen des BDSG (neu).

Für bestimmte Rechtsverstöße drohen nun Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs (siehe Art. 83 Abs. 6 der DSGVO). Solche Summen kommen natürlich eher gegenüber großen Unternehmen und Konzernen in Betracht.

Aber auch kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) oder Vereine müssen nun bei ernsthaften Verstößen mit Geldbußen in vier- oder gar fünfstelliger Höhe rechnen.

Wen betrifft die DSGVO?

Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Sofern Sie also eine elektronische Datenverarbeitung (auch wenn diese nur aus einem einzigen Computer besteht) oder ein nach bestimmten Kriterien geordnetes Karteisystem (das können auch Karteikarten aus Papier sein) im Einsatz haben, ist der sogenannte "sachliche Anwendungsbereich" der DSGVO gegeben.

Verarbeitung ist hierbei ein umfassender Begriff für den Umgang mit den personenbezogenen Daten - denn dazu zählen das Erheben, Ändern, Nutzen, Übermitteln, Verknüpfen oder Löschen solcher Daten. Mit anderen Worten: egal was Sie mit den Daten machen, es handelt sich immer um ein Verarbeiten im Sinne der DSGVO (Ausnahme: die Verarbeitung für ausschließlich persönliche und familiäre Zwecke).

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Die Frage, ob man als Unternehmen oder Verein einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benötigt, wird wohl künftig eine der am häufigsten gestellten Fragen in Verbindung mit der DSGVO sein. Im Kontext von Webseiten ist diese Frage ebenfalls zwingend zu beantworten, da für den Fall, dass ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden muss, dieser auch auf der Website in der Datenschutzerklärung anzugeben ist.

Lesen Sie hierzu den folgenden Artikel der IT-Recht Kanzlei München, welcher die Frage nach der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten verständlich beantwortet: Datenschutz-Grundverordnung: In welchen Fällen müssen Online-Händler künftig einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Auftragsdatenverarbeitung (ADV): was ist das, und betrifft es mich?

Die DSGVO bringt auch Änderungen bei der sogenannten Auftragsdatenverarbeitung (ADV). Was sich dahinter verbirgt, und ob Sie davon betroffen sind, erfahren Sie unter dem Titel Auftragsdatenverarbeitung (ADV): Was ist das und was geht mich das an? bei eRecht24, bei denen wir Premium-Partner sind.

Wichtige Information zur Nutzung von Google Analytics

Falls Sie auf Ihrer Website Google Analytics einsetzen, erlauben Sie Google auf die Daten Ihrer Websitebesucher zuzugreifen. Um die DSGVO-Anforderungen auch hier zu erfüllen empfehlen wir Ihnen folgende Informationen von Rechtsanwalt Dr. Schwenke zu beachten:

Erste Hilfe zur DSGVO für Unternehmen und Vereine

Der Umfang der Änderungen, die das neue DSGVO bzw. das neue BDSG mit sich bringen, sind derart umfangreich, dass wir Sie Ihnen unmöglich alle hier aufzählen können. Nur gut, dass andere dies bereits für uns getan haben - denn wir selbst haben uns anhand folgender Broschüre kundig gemacht, welche einen leicht verständlichen Überblick über die Anforderungen gibt. Daher können wir Ihnen diese guten Gewissens empfehlen.

Broschüre: Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine - Das Sofortmaßnahmen-Paket

Beschreibung

Broschüre: Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine - Das Sofortmaßnahmen-PaketDie Broschüre wendet sich in erster Linie an die Inhaber kleinerer Unternehmen und an Vereinsvorsitzende. Unternehmen sind persönliche Daten von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten anvertraut. Unterlagen von Vereinen bieten tiefe Einblicke in die privaten Verhältnisse von Mitgliedern.

Der gute Ruf von Unternehmensinhabern und Vereinsvorsitzenden steht auf dem Spiel, wenn sie die Vorgaben des Datenschutzes nicht beachten oder erst gar nicht kennen.

Rechtliche Grundlage der Broschüre ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Auch kleine Unternehmen sowie Vereine müssen sie unmittelbar beachten. Damit dies gewährleistet ist, sind gründliche Vorbereitungen notwendig. Diese müssen am 25. Mai 2018 vollständig abgeschlossen sein, denn es gibt keine Übergangsfrist.

Die Broschüre stellt ausführlich und für den juristischen Laien verständlich die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes dar.

Herausgeber

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Bezugsmöglichkeiten

Sie können die 63 Seiten umfassende Broschüre beispielsweise hier bei Amazon bestellen.

Was muss ich als Betreiber einer Webseite oder eines Online-Shops im Hinblick auf die DSGVO beachten?

Die neuen Regelungen der DSGVO erfordern für Website- und Online-Shop-Betreiber mindestens folgende Maßnahmen:

Datenschutzerklärung nach DSGVO-Vorgaben

Es gab schon in der Vergangenheit in Deutschland Gerichtsurteile, wonach auf einer Website - vergleichbar mit den schon länger bestehenden Anforderungen an ein Impressum - eine Datenschutzerklärung auf einer eigenen Inhaltsseite vorgehalten werden muss, die von jeder Inhaltsseite der Website aus (mit einem Klick) einfach auffindbar sein muss.

Mit der DSGVO kommen nun weitere Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung der Datenschutzerklärung hinzu. Unter anderem ist es erforderlich, dort die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf der Website anzugeben. Des Weiteren muss über das Widerrufsrecht zur Einwilligung in die Datenverarbeitung und das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde informiert werden.

Verschlüsselte Datenübertragung von personenbezogenen Daten (HTTPS)

Sobald personenbezogenen Daten auf einer Website verarbeitet werden - z.B. über einen Login oder ein Kontaktformular - ist HTTPS als Transportverschlüsselung eine erforderliche Sicherheitsmaßnahme. Hierzu ist es notwendig, ein sogenanntes SSL/TLS-Zertifikat auf der Website zu installieren und dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. über eine sogenannte 301er-Weiterleitung) die Website immer über HTTPS aufgerufen wird.

SSL/TLS-Zertifikate der einfachsten Stufe (die für die Anforderungen der DSGVO ausreichen) sind mittlerweile von immer mehr Providern kostenfrei erhältlich. Bei Bedarf können wir Sie bei der Beauftragung und korrekten Konfiguration des Zertifikats auf Ihrer Website gerne unterstützen - nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf.

Verschlüsselte Datenübertragung mit dem E-Mail-Server

Diese Anforderung hat zwar nicht direkt etwas mit der Website zu tun, da Website-Betreiber aber zwangsläufig (z.B. im Impressum) auch per E-Mail erreichbar sein müssen und den E-Mail-Service oft vom gleichen Provider beziehen wie den Webspace für die Website, geben wir diese Anforderung hier mit an.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Webmail im Browser ausschließlich über HTTPS aufrufen. Wenn Sie Ihre E-Mails über ein E-Mail-Programm (z.B. Microsoft Outlook, Microsoft Mail und Kalender App in Windows 10, Mozilla Thunderbird, etc.) abrufen und versenden, achten Sie darauf, dass die Verbindungseinstellungen für die sichere Variante (POP3S/IMAPS für den Empfang und SSMTP für den Versand via STARTTLS/SSL) konfiguriert sind. Bei den großen deutschen Providern ist dies in der Regel so konfiguriert, bei anderen Providern müssen Sie dies u.U. selbst überprüfen und einstellen.

Checkbox für Einverständnis in Formularen

Bei Formularen jeder Art auf der Website muss eine datenschutzrechtlich wirksame Einwilligungserklärung vorhanden sein. Technisch kann das durch eine Checkbox umgesetzt werden. Wer diese Checkbox anklickt, erklärt sich mit der Datenverarbeitung einverstanden. Die Checkbox könnte beispielsweise wie folgt benannt werden: "Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden".

Wichtig hierbei ist, dass der Begriff Datenschutzerklärung tatsächlich zur Datenschutzerklärung auf der Website verlinkt ist, und die Checkbox als Pflichtfeld integriert wird, so dass ein Absenden des Formulars nur möglich ist, wenn die Checkbox zuvor aktiviert wird.

Hier exemplarisch dargestellt, wie wir selbst das auf unserer Website umgesetzt haben:

Screenshot der Checkbox-Einverständniserklärung in Formularen

Bei Shopbestellungen kann auf die Checkbox verzichtet werden, wenn nur notwendige Daten zur Erfüllung des Vertrages erhoben werden. Ein Hinweis auf die Datenspeicherung mit Link zur Datenschutzerklärung ist jedoch erforderlich. Das Gesetz erlaubt das Erheben, Speichern und die Weitergabe personenbezogener Daten, wenn es zur Erfüllung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, also z.B. des Kaufvertrages bei einem Online-Kauf, erforderlich ist. Die Abfrage der personenbezogenen Daten darf nur Mittel zum Zweck der Vertragserfüllung sein. Deshalb ist auch die Erhebung und Weitergabe der Adressdaten des Kunden an das Versandunternehmen zulässig, da die Ware ansonsten nicht zugestellt werden kann und eine Vertragserfüllung nicht möglich wäre.

Hier ein Link zu einem Artikel der IT-Recht Kanzlei München mit detaillierten Informationen zu diesem Thema: Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten?

DSGVO-Check für Websites beauftragen

Wir überprüfen Ihre Webseite darauf, ob diese DSGVO-konform ist:

  • Ist Ihre Website mit einem SSL-Zertifikat versehen und ausschließlich und fehlerfrei via HTTPS erreichbar?
  • Besitzt Ihre Website eine Datenschutzerklärung? Falls ja, ist diese DSGVO-konform?

Wenn Sie auch nur eine dieser beiden Fragen verneinen müssen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir klären gemeinsam telefonisch oder per E-Mail den voraussichtlichen Zeitaufwand für die notwendige Umsetzung, und Sie erhalten von uns ein konkretes Angebot.

Für unsere Bestandskunden mit einer Website auf Basis des Worldsoft-CMS haben wir bereits konkrete Angebote zu Festpreisen erstellt, die Sie weiter unten finden. Für Neukunden erstellen wir aufwandsabhängige Individualangebote.

Wichtiger Hinweis: unser DSGVO-Check ist und ersetzt keine Rechtsberatung, die wir als Web-Dienstleister weder leisten können noch dürfen. Wenn Sie eine aus Sicht der DSGVO hundertprozentig wasserdichte Website benötigen, wenden Sie sich bitte an einen entsprechend versierten Rechtsanwalt und wir setzen die Lösung dann gerne für Sie um.

Dringende Empfehlungen an unsere Worldsoft-Kunden

Wir bieten unseren Worldsoft-CMS-Kunden folgende DSGVO-bezogenen Dienstleistungen an und empfehlen Ihnen dringend diese in Anspruch zu nehmen.

Einrichtung einer neuen oder Aktualisierung einer vorhandenen Datenschutzerklärung

  • Kunden-Websites, die wir vor 2014 fertiggestellten, erhielten von uns noch keine Datenschutzerklärung nach den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts. Vor der Einführung der DSGVO am 25.05.2018 muss eine Datenschutzerklärung eingerichtet werden.
  • Kunden-Websites, die wir im Jahr 2014 oder später fertigstellten, erhielten von uns in der Regel bereits eine in der Website integrierte Datenschutzerklärung, die jedoch nur den zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültigen Anforderungen (also denen nach deutschen Datenschutzrecht vor Einführung der DSGVO) entsprach. Vor der Einführung der DSGVO zum 25.05.2018 muss diese Datenschutzerklärung aktualisiert werden.

Wir empfehlen allen unseren Kunden nachdrücklich sich mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Datenschutzerklärung zu integrieren bzw. die vorhandene Datenschutzerklärung nach Maßgabe der DSGVO zu aktualisieren.

Bitte überprüfen Sie Ihre Webseite daraufhin, ob bereits eine Datenschutzerklärung integriert wurde oder nicht, und nehmen Sie zeitnah Kontakt mit uns auf, um die Beauftragung für die Datenschutzerklärungs-Integration bzw. -Aktualisierung zu besprechen.

Wichtige Informationen

  • Da für eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zahlreiche Fragen zu beantworten sind, die nur Sie selbst vollständig und korrekt beantworten können, ist es erforderlich, dass wir diese Fragen im Rahmen eines Telefonats besprechen.
  • Es ist von Vorteil, wenn Sie sich vor dem Telefonat zumindest schon einmal grundsätzlich mit den Anforderungen der DSGVO auseinandergesetzt haben - beispielsweise mit der Frage, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen und entsprechend benennen müssen.
  • Die oben erwähnte Erste-Hilfe-Broschüre kann Ihnen dabei helfen diese Fragen zu beantworten.

Wichtige Hinweise

  • F/X Web Consulting übernimmt keinerlei Haftung für nicht vorhandene oder nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechende Datenschutzerklärungen auf von uns vor dem 25.05.2018 fertiggestellten Websites.
  • F/X Web Consulting übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für die Inhalte der Datenschutzerklärung. Wir erstellen diese nach bestem Wissen auf der Basis des Impressumgenerators unseres Agentur-Partners eRecht24 sowie den uns von Ihnen für die Beantwortung der Fragen des Generators zur Verfügung gestellten Informationen. Der Impressum-Generator setzt die gesetzlichen Vorgaben der Anbieterkennzeichnung aus TMG und RStV um. Nicht berücksichtigt werden spezielle gesetzlich notwendige Angaben, etwa aus dem Bereich Fernabsatzrecht. Der Impressum-Generator kann keine Rechtsberatung ersetzen, da die von Ihnen gemachten Angaben automatisiert und softwarebasiert umgesetzt werden. Wenden Sie sich bitte im Zweifelsfall für eine rechtssichere Datenschutzerklärung an einen entsprechend versierten Rechtsanwalt.

Kosten für Ersteinrichtung einer Datenschutzerklärung

  • Für die Ersteinrichtung einer Datenschutzerklärung auf Ihrer Worldsoft-CMS-basierenden Website berechnen wir 99,- EUR (zzgl. MwSt.).
  • Falls wir gleichzeitig Ihr Impressum auf den neuesten Stand aktualisieren sollen, berechnen wir dafür zusammen mit der Erstellung der Datenschutzerklärung 111,- EUR (zzgl. MwSt.).

Kosten für Aktualisierung einer vorhandenen Datenschutzerklärung

  • Für die Aktualisierung einer vorhandenen Datenschutzerklärung auf Ihrer Worldsoft-CMS-basierenden Website berechnen wir 55,- EUR (zzgl. MwSt.).
  • Falls wir gleichzeitig Ihr Impressum auf den neuesten Stand aktualisieren sollen, berechnen wir dafür zusammen mit der Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärung 66,- EUR (zzgl. MwSt.).

Voraussetzung für die oben angegebenen Preise ist, dass Sie die für die DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zu beantwortenden Fragen im Rahmen eines ca. 20-minütigen Telefonats vollständig beantworten können. Werden hingegen weitere Telefonate oder E-Mails notwendig um alle Fragen ausreichend beantworten zu können, werden diese aufwandsabhängig mit 33,- EUR (zzgl. MwSt.) pro angefangener halben Stunde in Rechnung gestellt.

Beauftragung eines SSL-Zertifikats bei der Worldsoft AG und Einrichtung des Zertifikats auf der Website

Wir haben unseren Kunden bereits im April 2017 per Rundschreiben ein Angebot zugesandt, über uns für das Worldsoft-CMS ein kostenfreies SSL/TLS-Zertifikat von der Worldsoft AG für die Kommunikation mit der Website über HTTPS zu beauftragen.

Die meisten unserer Kunden haben dieses Angebot in der Zwischenzeit angenommen - leider jedoch nicht alle. Mit Inkrafttreten der DSGVO ist es nun für jeden Website-Betreiber, der (z.B. über ein Kontaktformular) personenbezogene Daten auf seiner Website erfasst, unumgänglich ein SSL-Zertifikat zu nutzen und die Website auf HTTPS umzustellen.

Wir bieten unseren Worldsoft-CMS-Kunden diese Dienstleistung für 55,- EUR (zzgl. MwSt.) an. Eine formlose Beauftragung per E-Mail genügt.

Weitere Informationen der Worldsoft AG für Website-Betreiber

Die folgenden Informationen stellt die Worldsoft AG auf ihrer Website für ihre Kunden zur Verfügung:

Falls Sie Kunde bei der Worldsoft AG sind und einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung benötigen, können Sie diesen unter dem im vorherigen Absatz angegebenen Link als PDF-Datei herunterladen.

Hinweis: Sie benötigen in jedem Fall einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit der Worldsoft AG, falls Sie mit Hilfe der Worldsoft Software OASIS oder der Worldsoft Business Suite (WBS) personenbezogene Daten verarbeiten - dies ist z.B. in der Regel dann bereits der Fall, wenn Sie auf Ihrer Worldsoft-CMS-basierenden Website ein Kontaktformular verwenden.

Die Worldsoft AG stellt diesen vorformulierten Vertragstext zur Auftragsdatenverarbeitung nach deutschem Datenschutzrecht zur Verfügung. Sofern Sie davon ausgehen, dass das deutsche Datenschutzsrecht auf Ihre Verwendung einer der Dienstleistungen der Worldsoft AG anwendbar ist, sollten Sie diesen Vertrag verwenden.

Das deutsche Datenschutzrecht sieht für einige Bestandteile dieses Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung die Schriftform vor. Damit der Unterschriftsprozess mit der Worldsoft AG reibungslos abläuft, laden Sie sich bitte die oben gelistete PDF-Datei (Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung, bereits von der Geschäftsführung der Worldsoft AG unterzeichnet) herunter, und senden den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag als PDF-Datei per E-Mail an datenschutz@worldsoft.ch. Die Worldsoft AG wird Ihnen dann den Erhalt per E-Mail bestätigen.

Weitere interessante Artikel/Links zur DSGVO

Fazit

Mit der verpflichtenden Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung kommen Anforderungen in erheblichem Ausmaß auf Unternehmer und Vereine zu. Unterschätzen Sie bitte nicht den Zeitaufwand der mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verbunden ist, der je nach Unternehmen bzw. Verein sehr unterschiedlich sein kann.

Wir selbst haben die meisten Anforderungen der EU-DSGVO bereits erfolgreich umgesetzt, die letzten offenen Themen werden wir bis Ende März 2018 umgesetzt haben. Die für Sie am einfachsten erkennbare Umsetzung ist unsere bereits jetzt DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf unserer Website sowie die Tatsache, dass unsere Website ausschließlich über HTTPS erreichbar ist.

Werden Sie jetzt aktiv, nutzen Sie die bereits weiter oben erwähnte Erste-Hilfe-Broschüre um sich grundsätzlich über die EU-DSGVO zu informieren, und ziehen Sie bei Bedarf weitere Informationsquellen oder einen entsprechenden Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten zu Rate.

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